Wild und Jagd im Montafon
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Neben den im Vorarlberger Jagdgesetz angeführten „jagdbaren Wildarten“ kommen auch geschützte und seltene Tierarten wie das Auerwild etc. im Montafon vor.
Grundlage für die Ausübung der Jagd ist das Vorarlberger Jagdgesetz 1988. Das Jagdrecht ist an Grund und Boden gebunden. Die Mindestgröße einer Eigenjagd sind 115 ha, einer Genossenschaftsjagd 300 ha.
Im Montafon werden 14 Genossenschaftsjagden und rund 60 Eigenjagden verpachtet. Alle Jagdgebiete einer Gemeinde werden normalerweise zum selben Zeitpunkt verpachtet. Die Jagdpachtperiode dauert sechs Jahre. Eine behördliche Jagdaufsicht ist für jedes Jagdgebiet zwingend vorgeschrieben.
Die hauptsächlich vorkommenden Schalenwildarten sind Rotwild, Gamswild, Rehwild und seit der Wiedereinbürgerung auch ein guter und bejagbarer Bestand von Steinwild.
Jährlich werden derzeit auf der Grundlage von behördlichen Abschussplanvorgaben für die Schalenwildarten über 600 Stück Rotwild, rund 500 Rehe und 500 Gämse sowie eine nennenswerte Anzahl von Steinwild in den Jagdgebieten der Talschaft freigeben und erlegt.
Die Bejagung des Schalenwildes ist notwendig, da der Lebensraum von zu vielen Tieren überbelastet würde, wenn nicht gejagt wird. Insbesonders die Verjüngung des Schutzwaldes ist von tragbaren Wildbeständen abhängig. Die vorhandenen Wildbestände sind daher im Konsens zwischen Grundeigentümern auf der Grundlage von modernen Forschungsergebnissen in wald- und wildökologischer Hinsicht zu bewirtschaften.
Jagen in der Talschaft ist hochattraktiv und bei Jägern in Deutschland und der Schweiz sehr beliebt. Jagd(pacht)interessierte können sich entweder an DI Hubert Malin, die Gemeindeämter bzw. die zuständige Jagdbehörde in Bludenz wenden.
Kontakt:
DI Hubert Malin
Tel: +43/(0) 55 56/7 21 32-14
hubert.malin@stand-montafon.at
